Ein Sonderfall der Referenzen sind untereinander bestehende, fachliche Beziehungen grafischer Planzeichen in der Zeichnung. Ein Beispiel dafür ist die Zuordnung bestehender Kompensationsmaßnahmen zu einem Eingriffsbereich nach Naturschutzrecht. Diese internen Verweise kann man nur herstellen, wenn sowohl der Eingriffsbereich umgrenzt, also auch eine Maßnahmenfläche, Ausgleichsfläche und/oder Anpflanzung als Kompensation grafisch festgesetzt ist. Die Planzeichen, die WS LANDCAD bzw. XPlanung dafür bevorratet, finden sich in der Planzeichenbibliothek der PlanzV90 in den Gliederungspunkten "13. Schutz u. Pflege von Natur u. Landschaft" oder "weitere Planzeichen gemäß XPlanung / 13. Schutz u. Pflege von Natur u. Landschaft". Im letztgenannten Ordner ist das Planzeichen "Umgrenzung des Eingriffsbereichs nach Naturschutzrecht" zu finden. Dieses Planzeichen umgrenzt einen durch Baumaßnahmen verursachen Eingriffsbereich. Es wird als grau umrandete Planzeichenfläche eingezeichnet.



Das Eingriffs-Planzeichen weist vorbereitet die Verweise auf Maßnahmenfläche, Anpflanzung und Ausgleichsfläche auf. Sie sind einsehbar, wenn man das Planzeichen in der Zeichnung mit dem Befehl Referenzen editieren anwählt. Welcher Verweis zu wählen ist, ist eine landschaftsplanerische Fragestellung. Letztlich muss man über die Schaltfläche Referenz wählen nur die zuvor in der Zeichnung angewendeten Planzeichen für "Natur und Landschaft" auswählen. Um diese Planzeichen besser identifizieren zu können, wäre es sinnvoll, deren benutzerspezifischen Namen bereits bei Anwendung über den Sachdaten-Dialog klug zu vergeben.

Vergleichbare interne Verweise kommen ansonsten noch zwischen Flächen für Gemeinschaftsanlagen und deren zugeordneten Grundstücken oder Baugrenzen/Baulinien und überbaubaren Grundstücksflächen vor. Die Planzeichenbibliothek der PlanzV90 von WS LANDCAD bietet dazu ebenfalls Planzeichen an (siehe Gliederungspunkte "15.3.2. Gemeinschaftsanlagen, Stellplätze, Garagen" oder "weitere Planzeichen gemäß XPlanung / 15.3. Neben- u. Gemeinschaftsanlagen" bzw. "3.4 Baulinien / 3.5 Baugrenzen").