Die Berechnung der Grundflächenzahl (GRZ) erfolgt aus Grundfläche der Bauteile dividiert durch Grundstücksfläche. Wobei die zulässige GRZ in der Regel zu 50 % überschritten werden kann. Die Überschreitung darf allerdings nur aus der Grundfläche der Nebenanlagen resultieren.

 


Die Interpretation des Ergebnisses:

In dem Allgemeinen Wohngebiet befindet sich ein Grundstück auf dem ein Baukörper steht und eine Nebenanlage vorhanden ist. Der Anteil aller relevanten Bauteile am Grundstück beträgt 25 % und entspricht demnach einer GRZ von 0,25. Der Hauptbaukörper nimmt einen Anteil von 18 % (GRZ 0,18) am Grundstück ein, die Nebenanlage oder ein Nebengebäude hat einen Anteil von 7 % (GRZ 0,07).

Für dieses Allgemeine Wohngebiet wird die maximal zulässige GRZ 0,25 eingehalten. 


Bei der GRZ-Berechnung werden im Übrigen nur Baukörper/Baufenster und Nebenanlagen der Ebene 0,  -1 und niedriger berücksichtigt. Die Ebenen werden nicht addiert, sondern nur die maximale Ausdehnung sich u. U. überlagernder Flächen berücksichtigt.