Flächenschluss

Befehl: EAWS_RPNS_CHECK_SURFACE_CONNECTION
Wenn Sie einen festgestellten Bauleitplan an ein Geografisches Informationssystem (GI-System) übergeben möchten, können Sie über das Modul GeoXchange entsprechende Geodaten im Shape- oder als XPlanGML-Format exportieren. An flächige Geodaten werden z. T. hohe Ansprüche gestellt. Sie müssen überlappungs- und klaffungsfrei sein, raumbezogen korrekt liegen, sowie Kantengleichheit aufweisen. In welchem Maß diese geometrische Reinheit für ein GI-System eingehalten werden muss, hängt von den Toleranzen ab, die das jeweilige GI-System bzw. deren Benutzer bestimmt.
WS LANDCAD kann über den Befehl Auf Flächenschluss prüfen Bereiche aufzeigen, die geometrisch nicht sauber sind. Ein Teil der Unsauberkeiten kann die Funktion sogar automatisch korrigieren.
Die Funktion Auf Flächenschluss prüfen hilft in erster Linie denjenigen, die eine XPlanGML-Datei exportieren möchten (siehe Handbuch zum Modul GeoXchange) und der Flächenschlussregel entsprechen müssen. Die Flächenschlussregel besagt:
- die Größen aller Flächenschlussobjekte eines Bauleitplans müssen in Summe der Größe des Geltungsbereiches entsprechen,
- die Flächenschlussobjekte dürfen sich nicht überlappen,
- zwischen den Flächenschlussobjekten sollten idealerweise keine Lücken, sogenannte Klaffungen, vorhanden sein,
- jede Kante eines Flächenschlussobjektes benötigt eine identische Kante eines benachbarten Flächenschlussobjektes,
- ein Geltungsbereich muss vorhanden sein.
- für die Prüfung sind nur Flächenschlussobjekte der Ebene 0 zu berücksichtigen.
Zusätzlich wird eine Begrenzungsprüfung durchgeführt, da raumbezogene Objekte, die einem Bereich zugehörig sind, für XPlanung innerhalb des entsprechenden Geltungsbereiches liegen müssen.
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Erklärung: Flächenschlussobjekte sind Planzeichen, die nicht als Überlagerungsfläche (siehe Sachdaten-Dialog (Bauleitplanung → Gruppe Sachdaten → Editieren) markiert sind. |
Um der Flächenschlussregel zu entsprechen, sind einerseits saubere Geometrien von Nöten, andererseits müssen die Planzeichen von WS LANDCAD richtig angewendet werden.
Folgende Abbildungen sollen mögliche Probleme verdeutlichen:

Erläuterungen zur Abbildung:
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Die Planzeichenflächen, die in Summe die Größe des Geltungsbereiches ergeben müssen, sind im Sachdaten-Dialog nicht als Überlagerungsfläche zu markieren.
Das sind in diesem Beispiel neben der Wohnbau- (1), der Straßenverkehrs- und der landwirtschaftlichen Fläche auch die Maßnahmenfläche (3a). |
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Die Überlagerungsflächen sind nicht Teil der Flächenschlussprüfung. Sie sind im Sachdaten-Dialog entsprechend markiert.
In dem Beispiel liegt über der Wohnbaufläche ein Erhaltungsgebot. Dies ist eindeutig eine Überlagerungsfläche (2). WS LANDCAD typisiert in der Regel alle flächigen Randsignaturen als Überlagerungsflächen. Leider muss davon situationsbedingt abgewichen werden. Während z. B. die Maßnahmenfläche (3a) keine Überlagerung ist, liegt die Fläche (3b) über der Landwirtschaftsfläche. Sie überlagert somit ein anderes Planzeichen. Sie müssen in diesem Fall für die richtige Markierung der Überlagerungsinformation sorgen. |
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Zwei benachbarte Flächenschlussobjekte benötigen beidseitig identische Polyliniensegmente. Die Straßenverkehrsfläche grenzt im oberen Teil der Abbildung an den Geltungsbereich (4a). Dort haben sowohl der Geltungsbereich als auch die Umgrenzung der Straßenverkehrsfläche gemeinsame Stützpunkte, sind also kantengleich. Im Kreuzungsbereich der Straßenverkehrsflächen (4b) haben die beiden Flächen hingegen keine gemeinsamen Stützpunkte. Dies widerspricht der Flächenschlussregel und ist ein Fehler! |
Weitere Fehler wären vorhandene Überlappungen, aus zeichnerischem Mangel resultierende Klaffungen, ein fehlender Geltungsbereich oder nicht definierte Inseln.
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Zwischen der Wohnbaufläche und der gemischten Baufläche besteht eine eindeutige Überlappung. Dies ist ein zeichnerischer Fehler! |
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Zwischen den gemischten Bauflächen, der Grünfläche und der landwirtschaftlichen Fläche ergibt sich eine Lücke. Insofern es sich nicht um eine Geltungsbereichsinsel handelt, ist dies in qualifizierten Bebauungsplänen ein zeichnerischer Fehler! |
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Der Geltungsbereich ist als äußere Begrenzung des Plangebietes notwendig, anderenfalls können die angrenzenden Planzeichenflächen keine Kantengleichheit herstellen. Es wird explizit darauf hingewiesen, wenn Sie zwar einen Geltungsbereich als "Planzeichen", nicht aber als "Begrenzung" gewählt haben. Zusätzlich müssen raumbezogene Objekte (Planzeichen) innerhalt des Geltungsbereiches liegen.
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Planzeichenflächen können Inseln aufweisen, z. B. wenn ein Wald komplett von einer landwirtschaftlichen Fläche umschlossen ist. Mit dem Befehl Inseln hinzufügen können nachträglich für den Flächenschluss relevante Inseln in ein Planzeichen eingearbeitet werden. Nicht richtig ausgearbeitete Inseln führen zu Überlappungen. |
Gelegentlich kreuzen oder überdecken sich zwei aus Sicht der XPlanung zwingende Flächenschlussobjekte (Beispiele wären kreuzende Verkehrswege, Wasserhäuser oder unterirdische Einkaufspassagen). In diesem Fall kommt das Sachdatenfeld Ebene zum Einsatz.
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Eine festgesetzte Wasserfläche und ein Reines Wohngebiet müssen verpflichtend Flächenschlussobjekte sein. Es ist somit streng genommen nicht erlaubt, das Wohngebiet als Überlagerung zu deklarieren. Statt dessen ist das horizontal höher oder tiefer liegende Objekt über das Attribut Ebene indirekt aus der Flächenschlussprüfung herauszunehmen.
In die Flächenschlussprüfung finden nur flächige Planzeichen Eingang, bei denen das Sachdatenfeld Ebene folgende Werte aufweist:
In dem abgebildeten Beispiel wäre daher das Reine Wohngebiet ein Teil der oberirdischen Ebene. Als Besonderheit kommt laut den Konformitätsbedingungen von XPlanung hinzu, dass ein klassisches Flächenschlussobjekt, welches nicht der Ebene 0 angehört, zusätzlich als Überlagerungsfläche zu deklarieren ist! |






