Die Berechnung der Baumassenzahl (BMZ) erfolgt aus der Baumasse der Gebäude dividiert durch die Grundstücksfläche. Nebenanlagen bleiben unberücksichtigt. Das Volumen der Gebäude, also die Baumasse, errechnet sich aus:

  • Gebäudehöhe x Grundfläche oder
  • (Geschosshöhe x Zahl der Vollgeschosse) x Grundfläche

Welcher Ansatz für die Berechnung erfolgt, ist im PlanzV-Setup (PlanZV Setup Register Nutzungsmaße) hinterlegt. Dort kann auch eine Standard-Geschosshöhe vorgegeben werden, die gilt, wenn keine objektbezogene Geschosshöhe wirksam ist.



Die Interpretation des Ergebnisses:

In dem Industriegebiet ist kein separates Grundstück eingezeichnet, deswegen zeigt das Ergebnis die Addition der einzelnen Bauteile für das gesamte Industriegebiet an. Für die einzelnen Baukörper ist eine Gebäudehöhe (29,50 m bzw. 21,00 m) angegeben. Aus den beiden Baukörpern resultiert eine BMZ von 8,66, laut Sachdaten-Eintrag sind BMZ 9,0 maximal zulässig!


Bei der BMZ-Berechnung werden nur Baukörper oder Nebenanlagen der Ebene 1 oder höher berücksichtigt.


Hinweis: Eine Plausibilitätsprüfung, ob die errechneten Werte für die GRZ, GFZ oder BMZ den gesetzlichen oder festgesetzten Vorgaben des Bebauungsplanes entsprechen, erfolgt an dieser Stelle nicht!