Nachrichtliche Übernahmen
Die im Laufe eines Planverfahrens angewendeten Planzeichen sind nicht alle rechtliche Festlegungen des Bauleitplanes. Eine Vielzahl der Inhalte wird aus anderen Planwerken übernommen. Ein klassisches Beispiel dafür sind Schutzgebiete. Die ebenfalls bindenden Inhalte bezeichnet man als Nachrichtliche Übernahmen. Damit nachvollziehbar bleibt, welches Planzeichen als originärer Inhalt des Bauleitplanes gezeichnet und welches Planzeichen nachrichtlich übernommen ist, sieht XPlanung entsprechende Rechtscharaktere vor.
Die Typisierung von nachrichtlichen Übernahmen spielte vor den XPlanGML 5.x Versionen keine herausgehobene Rolle, weswegen die folgenden Ausführungen im Wesentlichen für diejenigen interessant sind, die XPlanGML 5.1 - 5.4 exportieren möchten. Ab XPlanGML 6.0 wurde die Komplexität der Rechtscharaktere in XPlanung wiederum reduziert, weshalb die Inhalte dieses Kapitels nur die Exporte und Konfigurationen für XPlanGML 5.x relevant sind.
Ab XPlanGML 4.1 gibt es neben den Plantypen Fplan (FP_), Bplan (BP_), Lplan (LP_) und Rplan (RP_) auch den Typ Sonstige (SO_). Dieser Typ umfasst einen Teil der nachrichtlichen Übernahmen. Für den Anwender werden die Exportprozesse dadurch nicht komplizierter, weil die Planzeichen, die ohne Zweifel als nachrichtliche Übernahmen anzusehen sind, entsprechend durch das Programm gekennzeichnet sind. Die Planzeichen weisen ein diesbezügliches Sachdatenfeld auf.
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Beispielhaft ist dies an den Flächen für den Luftverkehr abzulesen (Folgendes gilt nicht für den Export zu XPlanGML 6.x): Im Sachdaten-Dialog taucht das Sachdatenfeld „Rechtscharakter" auf. Der Wert „Nachrichtliche Übernahme" sollte nicht geändert werden, denn anderenfalls kann das Planzeichen nicht in die Objektkasse SO_Luftverkehrsrecht exportiert werden. Keine Ausnahme ohne Regel: Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (§ 13.3. der PlanzV90) könnten im Bauleitplan festgesetzt oder nachrichtlich übernommen werden. Der Inhalt des Sachdatenfeldes „Rechtscharakter" kann in diesem Fall durch den Anwender auch geändert werden.
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Das Sachdatenfeld Rechtscharakter mit dem Wert „Nachrichtliche Übernahme" ermöglicht generell, eine Objektklasse einer fremden Planart zu exportieren. In einem Flächennutzungsplan (FP_Klasse) können somit auch Planzeichen aus dem Landschaftsplanmodell (LP_Klassen) von XPlanung vorkommen.
Über die Information der nachrichtlichen Übernahme werden per Relation „nachrichtlich" (siehe Dokumentationen unter https://xleitstelle.de/xplanung/releases) Fachobjekte einer fremden Planart oder SO_Objekte mit der aktuellen Planart verknüpft. Nun kann es aber vorkommen, dass Planzeichen, die laut XPlanung einer SO_Klasse zugewiesen werden müssen, im Planverfahren nicht als nachrichtliche Übernahme sondern als Kennzeichnung anzusehen sind. Der normale Mechanismus zur Bildung einer SO_Klasse in WS LANDCAD kann dann nicht mehr greifen, so dass z. B. hochwassergefährdete Bereiche nicht zu SO_Wasserrecht exportiert werden.
Um das dennoch zu ermöglichen, muss man dem jeweiligen Planzeichen ein separates Sachdatenfeld zuweisen. Es ist das Sachdatenfeld „Inhalt aus anderem Verfahren" (Planzeichenmanager → Fenster Sachdaten → Vorhandenes Sachdatenfeld zuweisen → Gruppe Allgemein).
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(Folgendes gilt nicht für den Export zu XPlanGML 6.x): Flächen mit wasserrechtlichen Festsetzungen gehören zur Objektklasse SO_Wasserrecht. SO_Klassen sind in der Regel nachrichtliche Übernahmen. Sobald unter Rechtscharakter eine andere Information als nachrichtliche Übernahme ausgewählt ist (z. B. Kennzeichnung), bildet WS LANDCAD beim Export jedoch keine SO_Klasse. Es sei denn, das Sachdatenfeld „Inhalt aus anderem Verfahren" ist dem Planzeichen zugewiesen und wurde aktiviert. Eine Exportkonfiguration für dieses Sachdatenfeld ist nicht notwendig! |
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Hinweis: Der Rechtscharakter ist für den Export ab XPlanGML 5.0 ein verpflichtendes Attribut für alle Fachobjekte. Sie sollten daher bei der Anwendung eines jeden Planzeichens auf die Angabe des Rechtscharakters achten! Der WS LANDCAD XPlan-Export überprüft diesen Sachverhalt und gibt bei einem fehlenden Rechtscharakter entsprechende Fehler aus. |

