Zuschläge zu den Berechnungen
Die Berechnung der GRZ, GFZ und BMZ ist ein komplexes Thema. Die Vorschriften der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und verschiedenen Landesbauordnungen sind bezüglich der Berücksichtigung von Nebenlagen, Auffahrten, Balkonen, Aufenthaltsräumen in Dachgeschossen etc. nicht allgemein gültig in die Funktion „Nutzungsmaße“ zu integrieren. Hinzu kommt, dass Vieles davon zeichnerisch nicht erfasst ist.
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Der Aufwand, die Fläche eines Aufenthaltsraumes o. Ä. in den Bebauungs- oder Bestandsplan einzuzeichnen, ist zu hoch. Aus diesem Grund können dem Baukörper-Planzeichen pauschale Zuschläge zugewiesen werden, die bei der Ermittlung des jeweiligen Maßes als absolute Werte berücksichtigt werden. GR-Zusatzfläche → Zuschlag zur Grundfläche für die GRZ-Berechnung. Ein Anwendungsfall könnte eine zu berücksichtigende Auffahrt sein. GF-Zusatzfläche → Zuschlag zur Geschossfläche für die GFZ-Berechnung. Ein Anwendungsfall wäre, wenn laut Bebauungsplan Aufenthaltsräume in Nicht-Vollgeschossen hinzuziehen sind. BM-Zusatzmasse → Zuschlag zur Baumasse für die BMZ-Berechnung, da z. B. Treppenräume mitzurechnen sind. |
Die Spalte GR-Zusatzfläche, GF-Zusatzfläche und BM-Zusatzmasse können im Ergebnis-Dialog der Nutzungsmaßberechnung eingeblendet werden.
