Die Baufenster oder Baukörper beschreiben die überbaute bzw. überbaubare Grundstücksfläche, um die es bei der Funktion Nutzungsmaße schließlich geht. Da in einem geplanten Baugebiet zumeist noch keine Gebäude existieren, kommt hier das Planzeichen ‘Baufenster‘ zum Tragen. In Bestandsplänen, in denen Planer die tatsächliche Nutzungsintensität nachweisen müssen, ist das Planzeichen ‘Baukörper‘ zu nutzen. Dieses unterscheidet sich nur insofern vom Baufenster, als dass man den Baukörper als Gebäude viel spezifischer beschreiben kann als es für Baufenster zweckdienlich ist. Zu finden sind die Planzeichen im Ordner ‘Nutzungsmaßberechnungen‘ der Planzeichenbibliothek (siehe vorherige Abbildung).


Der Baukörper beschreibt ein konkretes Gebäude im Bestand. Mithilfe der Zahl der Vollgeschosse (VG) kann die tatsächliche GFZ berechnet werden. Die Gebäudehöhe oder Geschosshöhe (siehe PlanZV-Setup) wird zur Ermittlung der BMZ benötigt.

Die Zusatzflächen kommen optional bei der Berechnung der GFZ für Räume in einem Geschoss, das nicht als Vollgeschoss gilt, zum Einsatz. Dieser Wert wird absolut bei der Berechnung des jeweiligen städtebaulichen Maßes aufgeschlagen.




Um die verschiedenen Anforderungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bzgl. Hauptbaukörper und Nebenanlagen zu berücksichtigen, besteht zusätzlich die Möglichkeit, Nebenanlagen, Garagen etc. in die GRZ-Berechnung einzubeziehen. Deren Anteile dürfen die im Bebauungsplan festgesetzten maximalen Maße um bis zu 50 % überschreiten.

Die BauNVO formuliert im Zusammenhang mit Nebenanlagen verschiedene rechtliche Anforderungen für die Ermittlung der GRZ:


  • § 19 Abs. 4 BauNVO, wo Stellplätze und Garagen gleichrangig mit Nebenanlagen behandelt werden und 
  • § 21a BauNVO, wo Stellplätze und Garagen, andere Nebenanlagen jedoch nicht, die zulässige GRZ überschreiten dürfen.


WS LANDCAD trägt diesen Anforderungen Rechnung, indem es unterschiedliche Planzeichen zur Auswahl stellt.



Die generelle Nebenanlage sollte für § 19 Abs. 4 BauNVO Berücksichtigung finden und das spezielle Garagenobjekt, wenn man gemäß § 21a BauNVO Garagen und Stellplätze separat betrachten möchte.


Hinweis: Welche Planzeichen von WS LANDCAD als Baugebiet, Grundstück oder Baukörper/Baufenster erkannt werden, legen die Einstellungen im PlanZV-Setup / Register Nutzungsmaße fest (siehe Kapitel Setup). Die Auswahl erfolgt über Bilanzklassen. 

Die Berechnungen können nicht erfolgen, wenn keine Baukörper, Baufenster oder Nebenanlagen in der Zeichnung enthalten sind.