Allgemeines

Befehl: EAWS_RPNS_AREAUSAGE
Die Berechnung der Nutzungsmaße dokumentiert das Maß der baulichen Nutzung bezogen auf Teile eines Baugebietes. Die Funktion berechnet letztlich den Anteil der Grund- und Geschossfläche, sowie bei Bedarf auch der Baumasse eines Gebäudes an der überbaubaren Grundstücksfläche. Die Anteile werden laut Baunutzungsverordnung (BauNVO) als Quadratmeter bebauter Fläche im Verhältnis zu einem Quadratmeter Grundstücksfläche angegeben und spielen als Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ) sowie Baumassenzahl (BMZ) eine außerordentlich hohe Rolle in der Planung und Genehmigung von Bauvorhaben.
WS LANDCAD vermag diese Berechnungen überschlägig für ein geplantes Baugebiet durchzuführen oder detailliert für ein einzelnes Grundstück. Die Betrachtung einzelner Grundstücke erlaubt es daher auch, Berechnungen im Bestand durchzuführen und damit das tatsächliche Maß der baulichen Nutzung nachzuweisen. Wie detailliert das Programm hierbei vorgeht, legen im Wesentlichen Sie durch die entsprechend zu zeichnenden Planzeichen und die Angabe von Geschossen fest.
Neben der Ermittlung der erwähnten städtebaulichen Maße werden zusätzlich die zugrunde gelegten Flächengrößen der Baukörper und Grundstücke berechnet.

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Anmerkung: Ob die Planungen den gesetzlichen Anforderungen der BauNVO oder weitergehender Landesbauordnungen entsprechen, überprüft WS LANDCAD nicht. Durch die Unterscheidung von Baukörpern oder Nebenanlagen ist es jedoch durchaus möglich, weitreichende Resultate für eine Plausibilitätsprüfung zu erhalten. Die Ergebnisse sind dann zu prüfen, da gesonderte Festlegungen ggf. über die textlichen Festsetzungen formuliert und somit grafisch nicht auswertbar sind! |