Zeichnungen mit Planzeichen, die vor WS LANDCAD 2024 erstellt wurden, sollten konvertiert werden, da einige Sachdatenfelder eine neue Funktionsweise erhalten haben oder entfallen. Zum einen ist das begründet in Klarstellungen zur Handhabung einiger XPlan-Attribute durch die XLeitstelle, zum anderen unterstützt WS LANDCAD 2024 ältere XPlan-Versionen wie 3.0 und 4.1 nicht mehr, wodurch teilweise Überführungen von Informationen in obsoleten Attributen in andere Sachdatenfelder notwendig wurden. 


Ohne die hier beschriebene Konvertierung kann es u. U. zu einem unvollständigen Erkennen mancher Sachdatenwerte beim Export zu XPlanGML 5.1 - 5.4 kommen!


  • Rufen Sie den Befehl Zeichnung konvertieren über das Menü auf, wodurch die Dialogbox Konvertierungsschritte wählen geöffnet wird.
  • Wählen Sie die Option "2024".
  • Bestätigen Sie die Auswahl mit OK.
  • Es erscheint der WS LANDCAD Auswahldialog, über welchen Sie die Planzeichen auswählen können, die aktualisiert werden sollen. In der Regel wählt man alle Objekte.
  • Nach der Bestätigung erscheint ein Hinweis-Dialog, mit der Information, wie viele Planzeichen eine Aktualisierung erfahren haben. 



Die 2024-Konvertierung behandelt folgende Fälle:


  • Es werden die Bauliche Nutzung und Gliederung 1 voneinander getrennt. Beispiel.: Bei einem bis WS LANDCAD 2022 erfolgten Eintrag im Sachdatenfeld Bauliche Nutzung inklusive einer Gliederungsnummer (Beispiel: MK 2), trennt die Konvertierung die Ziffer vom Bauflächenkürzel. Im Sachdatenfeld Bauliche Nutzung verbleibt somit das "MK", die "2" überträgt die Funktion in die Gliederung 1. Notwendig wurde die Änderung aufgrund einer Klarstellung der XLeitstelle zur Handhabung der Gliederungsattribute (Gliederung 1, Gliederung 2).
  • Das Sachdatenfeld besondere Zweckbestimmung und die weiteren Zweckbestimmungen sind der XPlanung nur bis Version 4.1 bekannt. WS LANDCAD bediente sich intern weiterhin dieser Datenfelder, um nach XPlanGML 4.1 und 3.0 exportieren zu können. Darauf muss WS LANDCAD beim Export nun keine Rücksicht mehr nehmen, sodass es nun möglich ist, die Enumeration für die ehemals besonderen Zweckbestimmungen bei den normalen Zweckbestimmungen einzugeben. Zum Zwecke einer homogenen Anzeige in den Sachdaten-Dialogen ist es deswegen hilfreich, die hier besprochene Konvertierung vorzunehmen. Die ebenfalls überholten weiteren Zweckbestimmungen überführt die Konvertierung in Duplikate der Zweckbestimmung. Die Konvertierungsroutine wandelt dabei selbstverständlich auch zugewiesene Präsentationsobjekte.
  • Ähnliches geschieht bei den weiteren Maßnahmen der Flächen für Natur und Landschaft.
  • Durch die Einführung des neuen Landschaftsplanmodelles in XPlanGML 6.0 kamen für Schutzgebiete nach Naturschutzrecht etliche neue Attribute hinzu. Es ergab sich deswegen die Notwendigkeit, die Information zu den Schutzkategorien der Planzeichen aus dem § 13.3 der PlanzV90 zu konvertieren. Einträge des Sachdatenfeldes Schutzkategorie werden daher in das Datenfeld naturschutzrechtliche Festlegung übertragen. Sollte die Konvertierung zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden und die naturschutzrechtliche Festlegung u. U. belegt sein, wird ein dortiger Eintrag nicht überschrieben.



Anmerkung: Die beschriebene 2024-Konvertierung vollzieht intern stets ein Aktualisieren der Sachdaten, siehe Kapitel Aktualisieren im Handbuch zum Modul Bauleitplanung.