Übernahme in Fremdprogramme
Der Nachweis der berechneten Massen wird oft von Auftraggebern zur Prüfung verwendet. Dies kann zum einen bereits bei der Massenermittlung eines Entwurfs der Fall sein. Hierbei werden die vom Planer ermittelten Massen, die i. d. R. Grundlage einer Kostenschätzung oder Kostenberechnung sind, vom Auftraggeber überprüft.
Spätestens bei der Abrechnung (insofern das Projekt nicht pauschal abgerechnet wird), fallen seitens des auszuführenden Betriebes nachweisfähige Aufmaßpläne mit den dazugehörigen Berechnungen an, welche i. d. R. vom Planer im Auftrag des Bauherrn geprüft werden.
Das Abrechnungsmodul von WS LANDCAD liefert hierbei sowohl den grafischen Nachweis in Form der Abrechnungszeichnung als auch den rechnerischen Nachweis in Form einer D11-Datei.