Als Grundlage jeglicher Berechnung werden zunächst die vorhandenen Gebäudeeigenschaften (Gebäudeabmessungen und Dachform) ausgewertet und anschließend auf eine parametrisierte Berechnungsformel in Abhängigkeit der Dachneigung angewendet. Hierbei werden folgende Parameter verwendet und im Grafikfenster beispielhaft visualisiert:

  • DN - Die Dachneigung spielt eine zentrale Rolle bei der Berechnung der Abstandsflächen, denn sie bestimmt, welche Berechnungsformel verwendet wird. Der Dialog ist daher analog zu Neigungsbereichen in 3 Spalten gegliedert. Alle Werte zur Dachneigung bedingen sich gegenseitig, d. h. der Maximalwert des kleinsten Neigungsbereiches ist automatisch die untere Grenze des mittleren Neigungsbereiches, dessen Maximalwert wiederum den Minimalwert des höchsten Neigungsbereiches bedingt.
  • W – Für die Wandhöhe gilt die Höhe ab der OKF bis inklusive der vertikalen Dachstärke (Dachdicke). Sie entspricht daher der Traufhöhe bei den Gebäudeeigenschaften.
  • G - Die Dach- bzw. Giebelhöhe ist die Differenz zwischen Firsthöhe und Wandhöhe (Traufhöhe der Gebäudeeigenschaften). 
  • A1 – Die Abstandsfläche der Traufseiten je nach Dachneigung durch Multiplikation einer Konstanten mit der Wandhöhe oder durch zusätzliche Einberechnung eines Teils der Dachhöhe berechnet.
  • A2 – Die Abstandsfläche der Giebelseiten wird entsprechend den Abstandsflächen der Traufseiten, jedoch mit davon unabhängigen Parametern berechnet. Darüber hinaus ist bei der geringsten Dachneigung ein alternatives Berechnungsverfahren wählbar, um die unterschiedlichen Festsetzungen in den Landesbauordnungen (z. B. in Bayern) zu berücksichtigen. 


A1 und A2 werden füreinander entsprechende Gebäudeseiten mehrfach verwendet, d.h. es findet keine Unterscheidung z. B. bei den Giebelseiten eines Gebäudes mit rechteckigem Grundriss statt.

Für die Berechnungsverfahren ist des Weiteren ein minimaler Abstand definierbar, welcher auch bei kleinen Gebäuden eine Unterschreitung eines gesetzlichen Mindestabstandes verhindert.

Da Abstandsflächen bei den Innenflächen von U- und O-förmigen Gebäudegrundrissen meist unnötig sind, kann deren Generierung mittels eines Optionsschalters verhindert werden.