Neben nachweisbaren Längen, Flächen und daraus abgeleiteten Volumen gibt es natürlich auch Positionen, deren Menge nicht durch einen grafischen und rechnerischen Nachweis abgerechnet werden. Dazu gehören i. d. R. alle Stückzahlen, Positionen nach Gewicht, Pauschalpositionen aber auch Objekte deren Länge oder Fläche nicht mit den Mitteln der REB rechnerisch nachgewiesen werden können (z. B. Splines). Dennoch sollten alle Positionsarten in dem Abrechnungsdokument aufgeführt werden können.


Aus diesem Grund gibt es den separaten Reiter Sonstige, welcher im Dialogbereich Nachweisen von: die Option Stückzahlen freigibt, welche bei den übrigen Verfahren natürlich nicht zugänglich ist. Die Optionen Längen und Flächen sind weiter zugänglich, da damit rechnerisch nicht nachweisbare Objekte, z. B. Splines übernommen werden können.